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Technische Einrichtungen

Einleitung ?

  • Fernwirktechnik (FWT)

    Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der technischen Richtlinie für Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz "Ergänzungen der Stromnetz Weiden i.d.OPf. GmbH & Co. KG zur TR EA MS":
    Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung, Richtlinien, Formulare und Merkblätter

  • Funkrundsteuerempfänger (FRE)

    Der FRE stellt die Steuereinrichtung zur ferngesteuerten Vorgabe der Regelstufe für die Anlage dar.

    Die Reduzierung bei Anlagen > 100 kW erfolgt auf die

    Stufen 100%, 60%, 30% sowie 0%


    und bezieht sich auf die im Netzanschlussvertrag vereinbarte installierte Generatornennleistung (bei PV-Anlagen die Modulleistung).

    Bei PV-Anlagen bis einschließlich 100 kWp muss die technische Einrichtung mindestens die Befehle

    100 Prozent (Ein) und 0 Prozent (Aus)


    umsetzen können, ein stufenloses Regeln ist für diese Kleinanlagen derzeit nicht erforderlich. Dies kann zum Beispiel über ein AC-Schütz erfolgen.

    Die notwendige Umrüstung der Anlage, um die Reduzierung der Leistung zu ermöglichen, obliegt dem Anlagenbetreiber und muss dauerhaft zur Verfügung stehen. Bitte setzen Sie sich für die Umsetzung mit Ihrem Elektroinstallateur bzw. Anlagenhersteller in Verbindung.

    Die Kosten für die technische Einrichtung sind durch den Anlagenbetreiber zu tragen. Der Funkrundsteuerempfänger verbleibt im unterhaltspflichtigen Eigentum des Anlagenbetreibers. Somit ist dieser für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Funktion des Funkrundsteuerempfänger verantwortlich.

    Die technische Spezifikationen zum Funkrundsteuerempfänger finden unten (Begleitpapier EEG Prolan V13):

  • Smart Grid Hub Compact (SGHC)

    Der Smart Grid Hub Compact ist für den direkten Ersatz eines Funkrundsteuerempfängers konzipiert. Er unterscheidet sich vom Funkrundsteuerempfänger durch die verwendete Übertragungstechnik.

    Anstelle von Langwelle kommt GPRS-Mobilfunk zum Einsatz. Das Gerät erhält Reduzierungsbefehle zur ferngesteuerten Leistungsreduzierung über alle drei Provider.

    Eine Funktionsbeschreibung finden Sie unter folgendem Link:
    Installations- und Funktionsbeschreibung für Smart-Grid-Hub-Compact


¼-h-registrierende Leistungsmessung

Die Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung wird bei Bayernwerk über eine ¼-h-registrierende Leistungsmessung umgesetzt. Die jeweils gültigen Entgelte für Einspeiseanlagen sind auf der Seite "Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung" veröffentlicht.


Unter einer Einrichtung zur Abrufung der IST-Einspeisung ist ein technisches Gerät zur Erfassung von mindestens ¼-h-Leistungsmittelwerten zu verstehen.

Bayernwerk behält sich vor, die technischen Vorgaben zu § 9 EEG 2017 an einen geänderten Ordnungsrahmen anzupassen. Ergibt sich daraus ein Bedarf zur Nachrüstung, hat der Anlagenbetreiber diese auf seine Kosten durchzuführen.

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