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Erzeugungsanlagen und Energiespeicher

Hier finden Sie die wichtigsten Infos für Ihr Speichersystem.

Wichtiger Hinweis: 

Bei der Anmeldung von Anlagen über 300 kW Leistung ist ein Nachweis über die Planungsreife notwendig.

Nachweis zur Planungsreife

Bei der Beurteilung der Planungsreife wird anhand der baurechtlichen Genehmigungspflicht in genehmigungspflichtige und nicht genehmigungspflichtige Vorhaben unterschieden. Der Nachweis der Planungsreife ist bereits bei Anmeldung zu erbringen - gemeinsam mit den grundsätzlich notwendigen Angaben. Bei genehmigungspflichtigen Anlagen kann der Nachweis durch Vorlage folgender Unterlagen/Informationen stattfinden:​

  • Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages oder​
  • Positiver Vorbescheid oder​
  • Vorhabenbezogener B-Plan (Aufstellungsbeschluss)

Weitere Nachweise aus alternativen Genehmigungsverfahren nach Art. 56 BayBo sind erst nach gesonderter Prüfung zulässig


 

Stromspeicher und Ladeeinrichtungen anschließen

 

Anmeldung einer Erzeugungsanlage mit Stromspeicher:

Bei Anmeldung einer Erzeugungsanlage und einen Stromspeicher verwenden Sie zur

Anmeldung das "Datenblatt Speichersystem Niederspannung" bzw.

"Mittel-/Hochspannung“ und senden es per E-Mail direkt an uns.


 

Nachträgliche Anmeldung eines Stromspeichers:

Falls Sie bereits eine Erzeugungsanlage betreiben und einen Stromspeicher zubauen

möchten, verwenden Sie zur Anmeldung bitte ebenfalls das "Datenblatt

Speichersystem Niederspannung" bzw. „Mittel-/Hochspannung“ und senden es per

E-Mail direkt an uns.


 

Anmeldung einer Ladeeinrichtung:

Wenn Sie eine Ladeeinrichtung anmelden möchten, verwenden Sie bitte das

"Datenblatt Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge" und senden es per E-Mail direkt

an uns. Ladeeinrichtungen jeder Größe sind anmeldepflichtig.

Hier geht´s zur Annmeldung über das Onlineportal 

 

Netzverträglichkeitsprüfung

Stromspeicher:

Bei der Anmeldung eines Speichers mit Einspeisung in oder Bezug aus dem Netz

führen wir aufgrund Ihrer Anmeldung automatisch und für Sie kostenlos eine

Netzverträglichkeitsprüfung durch.

Bei einer Anmeldung eines Speichers ohne Einspeisung in oder Bezug aus dem Netz

wird keine Netzverträglichkeitsprüfung benötigt.


 

Ladeeinrichtung:

Auch bei einer Ladeeinrichtung führen wir aufgrund Ihrer Anmeldung automatisch und

für Sie kostenlos eine Netzverträglichkeitsprüfung durch.


 

Speicher:

Bei gemeinsamer Anmeldung des Speichers mit der Erzeugungsanlage und bei einer

Nachmeldung von Speichern größer 10 kW Bruttoleistung erhalten Sie einen

Netzanschlussvertrag bzw. Einspeisezusage. Eine Inbetriebsetzungsanzeige ist

erforderlich.

Bei einer Nachmeldung eines Speichers – kein Bezug aus dem öffentlichen Netz -

kleiner 10 kW Bruttoleistung erhält der Anlagenbetreiber ein Bestätigungsschreiben.

Es ist keine gesonderte Inbetriebsetzungsanzeige erforderlich.


 

Ladeeinrichtung:

Bei einer Ladeeinrichtung erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben ggf. ein

Netzanschlussvertrag

  
 

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