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Modulwechsel zur netzorientierten Steuerung (§ 14a EnWG)

Sie haben eine steuerbare Verbrauchseinrichtung, die bereits vor dem 01. Januar 2024 mit reduzierten Netzentgelten abgerechnet wurde und möchten in das neue Modell wechseln?

Nach dem Wechsel ist eine Rückkehr in die bisherige Regelung nicht mehr möglich.

Ob sich ein Wechsel lohnt bzw. welches Modul für Sie in Frage kommt, hängt von ihrem individuellen Verbrauch ab. Kontaktieren Sie hierzu ihren Energieberater oder Elektroinstallateur.

Für die netzorientierte Steuerung stellen Sie über Ihren Elektroinstallateur sicher, dass die Steuersignale in der Kundenanlage entweder per Direktsteuerung oder Energiemanagementsystem umgesetzt werden.

Welche Formen der Netzentgeltreduzierung gibt es?

Im Gegenzug für die Bereitstellung der Flexibilität erhalten Netzkunden ein reduziertes Netzentgelt und senken damit Ihre Stromkosten. Als Kunde können Sie aktuell zwischen zwei Tarifsystemen wählen, so genannten Modulen:

Sie haben die Wahl zwischen drei Modulen:

  • Modul 1: Pauschale jährliche Netzentgeltreduzierung
    Bei dieser Option gibt es eine jährliche Pauschale für die flexible Steuerung der Anlage.
  • Modul 2: Reduzierung des Arbeitspreises pro Kilowattstunde
    Bei dieser Option reduziert sich der Arbeitspreis pro Kilowattstunde für die Energiemenge der steuVE. Voraussetzung dafür ist ein zusätzlicher Zähler für die steuVE. Sofern dieser nicht vorhanden ist, muss ein Elektroinstallateur den Zähler über mein.Auftragsportal "mAP" (Sie werden weitergeleitet) anmelden.
  • Modul 3: Zeitvariables Netzentgelt (nur möglich in Ergänzung zu Modul 1)
    Diese Option stellt ein optionales Anreizmodul mit zeitvariablen Netzentgelten dar.
    Vorraussetzung: Für dieses Modul ist ein intelligentes Messsystem (Sie werden weitergeleitet) erforderlich.

Die Preise  und Bedingungen für Modul 1 bis 3 finden Sie unter Netzentgelte Strom.

Sie möchten wechsel, dann nutzen Sie das Antragsformular "Modulwechsel zur netzorientierten Steuerung" (Sie werden weitergeleitet).

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