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Funktionstest für Funkrundsteuerempfänger

Nach § 9 EEG 2017 sind Anlagenbetreiber verpflichtet eine dauerhaft funktionsfähige technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung vorzuhalten.
Bei Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 500 kW muss hierfür ein Funkrundsteuerempfänger (FRE) installiert werden. Um sicherzustellen, dass der installierte FRE ordnungsgemäß erreichbar ist, muss bei der Neuinstallation des FRE ein Funktionstest durch einen Elektriker durchgeführt werden.
Bei Anlagen mit einer installierten Leistung über 500 kW wird statt einem FRE eine sogenannte Fernwirktechnik verbaut. Deren Funktionsfähigkeit wird mit einem individuell abgestimmten Test überprüft.

Wie funktioniert der Funktionstest für FRE bei Neuanlagen?
Der Funktionstest soll bei der Installation des FRE durch einen Elektriker mit dem sogenannten EFR-Testwandler durchgeführt werden. Hierbei wird der EFR-Testwandler für den Zeitraum der Funktionsprüfung zwischen Antenne und FRE angebracht. Wenn ausreichend Empfang vorhanden ist, leuchtet ein grünes Blinklicht am EFR-Testwandler auf. Dann kann der Test durch Betätigung der Funktionstaste gestartet und eine wechselnde Schaltreihenfolge der Regelstufen 0%, 30%, 60%, 100% ausgelöst werden. Die Wirksamkeit der übertragenen „Prüfreihenfolge“ kann direkt am Wechselrichter oder Anlagenregler geprüft werden und unter Angabe der anlagenspezifischen Daten im Web-Portal dokumentiert werden.
Nach Übermittlung der richtigen Reihenfolge wird aus dem Portal eine automatisch generierte E-Mail mit einem PDF-Dokument zur Bestätigung des erfolgreich durchgeführten Funktionstest versendet. Das unterzeichnete Dokument ist ein EEG-vergütungsrelevanter Beleg, der vom Bayernwerk als Nachweis akzeptiert wird. Hierzu muss er vom Anlagenbetreiber zusammen mit den ausgefüllten Unterlagen aus dem Begrüßungsschreiben an das Bayernwerk übermittelt werden.

Lassen sich auch Bestandsanlagen testen?
Um bei bereits länger verbauten FRE die volle Funktionsfähigkeit sicherzustellen, kann auch bei Bestandsanlagen ein Funktionstest mittels EFR-Testwandler durch den Elektriker vorgenommen werden. So kann ein eindeutiger Nachweis erbracht werden. Sollten einzelne Anlagen keine Reaktion auf Einspeisemanagementmaßnahmen zeigen, kann das Bayernwerk einen Nachweis über die Funktionsfähigkeit von den betroffenen Anlagenbetreibern anfordern.

Nähere Informationen zum EFR-Testwandler und der Dokumentation im Web-Portal finden Sie in den folgenden Bedienungsanleitungen: 

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