Anmeldung von Hausanschlüssen und EEG-Einspeiseanlagen
Was wird alles über das Portal abgewickelt:
1.) Hausanschluss
- Antragstellung (Sie werden auf eine externe Seite weitergeleitet)
- Inbetriebsetzung
- Anlagenänderung inkl. anmeldepflichtige Verbrauchseinrichtungen
- Anschlussverzichtserklärung
2.) Erzeugungsanlagen inkl. Steckerfertige Balkonanlagen
Alle steckerfertigen Anlagen (Balkonkraftwerke) sind im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
Bis zu einer installierten Modulleistung von 2.000 Watt und maximal 800 Watt Wechselrichterleistung ist keine gesonderte Anmeldung Ihrer steckerfertigen Anlage (Balkonkraftwerk) bei uns als Ihrem Netzbetreiber erforderlich.
Wir kümmern uns automatisch um die Beauftragung eines evtl. erforderlichen Zählerwechsels.