Menü

Anmeldung von Hausanschlüssen und EEG-Einspeiseanlagen

Was wird alles über das Portal abgewickelt:

1.) Hausanschluss

  • Antragstellung
  • Inbetriebsetzung
  • Anlagenänderung inkl. anmeldepflichtige Verbrauchseinrichtungen
  • Anschlussverzichtserklärung

 

2.) Erzeugungsanlagen inkl. Steckerfertige Balkonanlagen

Alle steckerfertigen Anlagen (Balkonkraftwerke) sind im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.

Bis zu einer installierten Modulleistung von 2.000 Watt und maximal 800 Watt Wechselrichterleistung ist keine gesonderte Anmeldung Ihrer steckerfertigen Anlage (Balkonkraftwerk) bei uns als Ihrem Netzbetreiber erforderlich.

Wir kümmern uns automatisch um die Beauftragung eines evtl. erforderlichen Zählerwechsels.

Seite drucken