Hinweis zum Stichtag 01.05.2026

Bis zum 30.04.2026 gilt das bisherige Reservierungsverfahren. Ab dem 01.05.2026 gilt ein modernisiertes Verfahren für Anlagen im Mittel und Hochspannungsnetz.

Auf dieser Seite finden Sie die neuen Regelungen, die ab dem 01.05.2026 gelten, sowie die bis dahin gültigen Informationen zum Nachlesen.

 

Von der Anmeldung bis zur Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage

Um Ihnen den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen nachfolgend die Arbeitsschritte von der Anmeldung bis zur Abnahme Ihrer Anlage dar.

Mit der Anmeldung teilen Sie uns mit, dass Sie eine Erzeugungsanlage planen.

Wenn Sie unsere Online-Anmeldung nutzen, werden Sie komfortabel und übersichtlich durch den Anmeldevorgang geführt und profitieren von der schnelleren Bearbeitungszeit. Alle benötigten Unterlagen und Daten werden automatisch abgefragt.
Bitte halten Sie hierzu folgende Unterlagen in elektronischer Form (als jpg oder pdf) bereit:

  • Anmeldung am Niederspannungsnetz
    • Lageplan mit Flurstücknummer(n), Grundstücksgrenzen, Aufstellungsort der Erzeugungsanlage (mit Kennzeichnung der Neuanlage und gegebenenfalls der Bestandsanlage/n)
  • Anmeldung am Mittelspannungsnetz
    • Lageplan mit Flurstücknummer(n), Grundstücksgrenzen, Aufstellungsort der Erzeugungsanlage (mit Kennzeichnung der Neuanlage und gegebenenfalls der Bestandsanlage/n)
    • Generatordatenblatt → bei PV nicht erforderlich
    • Vollständiges Einheitenzertifikat einschließlich Prüfbericht und Anlagen
    • Bei Windenergieanlagen: Prüfbericht (sofern nicht bereits im Einheitenzertifikat enthalten)

Durch eine E-Mail wird Ihnen die erfolgreiche Anmeldung bei uns bestätigt. Die für das weitere Verfahren notwendige Bearbeitungsnummer ist für Sie reserviert und bereits auf der Mitteilung enthalten.

Aufgrund Ihrer Anmeldung führen wir automatisch und für Sie kostenlos eine Netzverträglichkeitsprüfung durch und Sie erhalten im Anschluss eine Einspeisezusage bzw. einen Netzanschlussvertrag mit integrierter Einspeisezusage.

Nach der schnellen Netzanschlussprüfung teilen Sie uns mit der Anmeldung mit, dass Sie eine Erzeugungsanlage planen.

In unserem Netzanschluss-Portal werden Sie komfortabel und übersichtlich durch den Anmeldevorgang geführt und profitieren von der schnelleren Bearbeitungszeit.

Durch eine E-Mail wird Ihnen die erfolgreiche Anmeldung bei uns bestätigt. Die für das weitere Verfahren notwendige Vorgangsnummer ist für Sie reserviert und bereits auf der Mitteilung enthalten.

Nach Ihrer Anmeldung führen wir für Sie kostenlos eine Netzverträglichkeitsprüfung durch und Sie erhalten im Anschluss eine Bekanntgabe Ihres Netzanschlusspunkts.

​ Anfrage mit einer verbindlichen, zeitlich befristeten Reservierung (Ausstellung von Einspeisezusagen)

Grundsätzlich sind für die Ausstellung einer Einspeisezusage, und somit für eine verbindliche, befristete Reservierung, folgende Angaben notwendig:​

  • Energieträger​
  • Leistung​
  • Standort (alle Flurstücke mit Gemarkung)​
  • Lageplan des Anlagenstandorts mit Flurstücknummern​
  • Vollmacht des Grundstückeigentümers aller Flurstücke, auf denen die Erzeugungsanlage errichtet werden soll oder Pachtvertrag für die jeweiligen Flurstücke (es wird jedes Flurstück geprüft)​
  • Einheitenzertifikat der Erzeugungseinheit (sofern nicht bereits durch EZE-Katalog abgedeckt)​

Alle benötigten Unterlagen und Daten werden automatisch abgefragt.

Nutzen Sie unser mein.Hausanschlussportal

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Sichern Sie sich eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags, indem Sie unser mein.HausanschlussPortal nutzen. Mit nur wenigen Klicks sind Sie registriert und haben Zugriff auf alle wichtigen Funktionen – von der Statusnachverfolgung bis hin zur Dokumentenverwaltung und Dateneinreichung.

Weitere Informationen können Sie hier gerne nachlesen.

Stornierung von Einspeisezusagen

In den folgenden Fällen wird der zugewiesene Netzanschlusspunkt nach Ablauf der jeweiligen Fristen ohne weitere Rücksprache mit Ihnen storniert:​

  • Keine fristgerechte Übermittlung aller fehlenden Unterlagen​
  • Keine fristgerechte Beantragung einer Fristverlängerung per E-Mail​

Falls die Erzeugungsanlage trotzdem realisiert werden soll, ist ein neuer Antrag zu stellen. Dies gilt auch im Falle einer Leistungs- oder Flurstückänderung der Erzeugungsanlage.

In diesem Abschnitt finden Sie das bis zum 30.04.2026 geltende Reservierungsverfahren, das weiterhin für alle Anmeldungen vor dem Stichtag relevant ist.

Nachweis der Planungsreife für Erzeugungsanlagen ab 300 kW in der Mittel- und Hochspannung

Um einen Netzanschlusspunkt für Erzeugungsanlagen im Mittel- oder Hochspannungsnetz ab 300 kW Leistung zu reservieren, benötigen wir einen Nachweis über die Planungsreife der angefragten Erzeugungsanlage.

Dies sorgt dafür, dass wir als Netzbetreiber keine Kapazitäten für Anlagen in einem frühen Planungsstadium reservieren, wodurch sich die „virtuelle“ Netzlast, welche bei der Netzplanung zu berücksichtigen ist, reduziert.
Die Berechnung des gesamtwirtschaftlichen Verknüpfungspunkt wird somit einfacher und weniger zeitintensiv.
Dadurch stellen wir sicher, dass wir Ihnen schnellstmöglich Ihren Netzverknüpfungspunkt mitteilen können.

Bei der Beurteilung der Planungsreife wird anhand der baurechtlichen Genehmigungspflicht in genehmigungspflichtige, verfahrensfreie und privilegierte Vorhaben unterschieden. Der Nachweis der Planungsreife ist bereits bei Anmeldung zu erbringen - gemeinsam mit den grundsätzlich notwendigen Angaben. 

Kann die Planungsreife durch die Unterlagen nachgewiesen werden, erhalten Sie eine Einspeisezusage mit einem für Ihre Erzeugungsanlage reservierten technisch-gesamtwirtschaftlichen Verknüpfungspunkt. Die Dauer der Reservierung beträgt zunächst 12 Monate ab Erstellung des Schreibens.

Fehlen entsprechende Nachweise bei der Anmeldung, erhalten Sie lediglich eine unverbindliche tagesscharfe Aussage über unsere schnelle Netzanschlussprüfung.

 

Verlängerung von Einspeisezusagen für Anlagen in der Mittel- und Hochspannung

Die Reservierung für Mittel- und Hochspannungsanlagen kann zweimal verlängert werden. Die erste Verlängerung hat eine Gültigkeit von 7 Monate, die zweite Verlängerung von 5 Monaten. Dazu müssen je nach Art Ihrer Erzeugungsanlage weitere Planungsfortschritte nachgewiesen werden.

Im Falle einer fristgerechten Rückmeldung per E-Mail und bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen wird nach positiver Detailprüfung eine Verlängerung ausgestellt. Es ist wichtig zu beachten, dass nach der zweiten Verlängerung keine weitere Verlängerung der Reservierung mehr möglich ist.

Ohne entsprechende Nachweise erfolgt eine Stornierung der Anfrage.

Spätestens am Ende der zweiten Reservierung muss uns das vollständig ausgefüllte E.8 Bayernwerks-Formular, das E.4 Bayernwerks-Formular, sowie eine Auftrags-/Lieferbestätigung (mit Lieferdatum) des Anlagenherstellers/-lieferanten vorliegen.

 

Unser Reservierungsverfahren je nach Art Ihrer Anlage:

Anlagen über 300 kW in der Mittel- und Hochspannung:

PV-Anlagen:

  • Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
    • Vorhabenbezogener B-Plan (Aufstellungsbeschluss) oder
    • Positiver Vorbescheid (BayBO oder BImSchG) oder
    • Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages
  • 1. Verlängerung für 7 Monate:
    • Positive (Teil-)Baugenehmigung oder
    • Vorhabenbezogener B-Plan (Satzungsbeschluss) oder
    • Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA oder
    • Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschließlich Liefertermin, aus dem Nachweis muss klar hervorgehen, dass die Bestätigung für diese konkrete Flur-Nr./Standort ist)
  • 2. Verlängerung für 5 Monate:
    • Errichtungsbeginn innerhalb der Verlängerungsdauer durch Kaufvertrag, Lieferbestätigung oder
    • Nachweisliche Teilumsetzung am Anlagenstandort

PV-Anlagen (Nach §35 Abs. 1 Nr. 8-9 BauGB privilegiert):

  • Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
    • Eigentumsnachweis durch Grundbuchauszug, Pacht(vor)vertrag und
    • Übersichtsplan vom Flurstück mit Maße der gepl. PV-Anlage inkl. dessen Abstand zur Autobahn / zum Schienenweg (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB) oder
    • Übersichtsplan vom Flurstück mit Maße der gepl. PV-Anlage (Fläche <= 25.000 m²) inkl. Darstellung des räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem zugehörigen Betrieb (für Agri-PV Anlagen) - § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB
  • 1. Verlängerung für 7 Monate:
    • Positive (Teil-)Baugenehmigung oder
    • Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA oder
    • Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschließlich Liefertermin, aus dem Nachweis muss klar hervorgehen, dass die Bestätigung für diese konkrete Flur-Nr./Standort ist)
  • 2. Verlängerung für 5 Monate:
    • Errichtungsbeginn innerhalb der Verlängerungsdauer durch Kaufvertrag, Lieferbestätigung oder
    • Nachweisliche Teilumsetzung am Anlagenstandort

 

Windkraftanlagen:

  • Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
    • Eigentumsnachweis durch Grundbuchauszug, Pacht(vor)vertrag oder Standortsicherungsvertrag und
    • Im Windenergiegebiet: Abgeschlossene Strategische Umweltprüfung, falls nicht vorhanden: Nachweis (Vertrag) der Beauftragung Umweltgutachten (inkl. Artenschutzrechtliches Gutachten)
    • Außerhalb Windenergiegebiet: Nachweis (Vertrag) der Beauftragung Umweltgutachten (inkl. Artenschutzrechtliches Gutachten)
  • 1. Verlängerung für 7 Monate:
    • Eingangsbestätigung des BImSchG Antrags (vollständig, oder bei nachgeforderten Unterlagen – bei Rückmeldung der Behörde, dass Antrag unvollständig ist – Nachweis (Vertrag) der Beauftragung dieser) oder
    • Positiver Vorbescheid (gem. BImSchG)
  • 2. Verlängerung für 5 Monate:
    • BImSchG- Genehmigung oder
    • Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA

 

 Wasserkraftanlagen:
 

  • Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
    • Vorhabenbezogener B-Plan (Aufstellungsbeschluss) oder
    • Positiver Vorbescheid (BayBO oder BImSchG) oder
    • Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages
    • Eingangsbestätigung des vollständigen BImSchG-Antrags oder
    • Nachweise aus dem Wasserrecht nach Einzelfallprüfung
  • 1. Verlängerung für 7 Monate:
    • Positive (Teil-)Baugenehmigung oder
    • Vorhabenbezogener B-Plan (Satzungsbeschluss) oder
    • BImSchG- Genehmigung oder
    • Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA oder
    • Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschließlich Liefertermin, aus dem Nachweis muss klar hervorgehen, dass die Bestätigung für diese konkrete Flur-Nr./Standort ist)
  • 2. Verlängerung für 5 Monate:
    • Errichtungsbeginn innerhalb der Verlängerungsdauer durch Kaufvertrag, Lieferbestätigung oder
    • Nachweisliche Teilumsetzung am Anlagenstandort

 

Bio-/ KWKG-Anlagen:

  • Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
    • Vorhabenbezogener B-Plan (Aufstellungsbeschluss) oder
    • Positiver Vorbescheid (BayBO oder BImSchG) oder
    • Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages
    • Eingangsbestätigung des vollständigen BImSchG-Antrags oder
  • 1. Verlängerung für 7 Monate:
    • Positive (Teil-)Baugenehmigung oder
    • Vorhabenbezogener B-Plan (Satzungsbeschluss) oder
    • BImSchG- Genehmigung oder
    • Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA oder
    • Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschließlich Liefertermin, aus dem Nachweis muss klar hervorgehen, dass die Bestätigung für diese konkrete Flur-Nr./Standort ist)
  • 2. Verlängerung für 5 Monate:
    • Errichtungsbeginn innerhalb der Verlängerungsdauer durch Kaufvertrag, Lieferbestätigung oder
    • Nachweisliche Teilumsetzung am Anlagenstandort

 

Speicher:

 

Verfahrensfreie Anlagen über 300 kW:

  • Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
    • Kein Nachweis der Planungsreife erforderlich
  • 1. Verlängerung für 7 Monate:
    • Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA oder
    • Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschließlich Liefertermin, aus dem Nachweis muss klar hervorgehen, dass die Bestätigung für diese konkrete Flur-Nr./Standort ist)
  • 2. Verlängerung für 5 Monate:
    • Errichtungsbeginn innerhalb der Verlängerungsdauer durch Kaufvertrag, Lieferbestätigung oder
    • Nachweisliche Teilumsetzung am Anlagenstandort

 

Anlagen unter 300 kW in der Mittel- und Hochspannung:

Genehmigungspflichtige Anlagen und privilegierte Anlagen nach §35 Abs. 1 Nr. 8-9 BauGB:

  • Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
    • Kein Nachweis der Planungsreife erforderlich
  • 1. Verlängerung für 7 Monate:
    • Nachweis eines Planungsfortschritts durch einen der Nachweise aus dem Repertoire für eine verbindliche Reservierung von Anlagen Ihrer Anlagenart ab 300 kW
  • 2. Verlängerung für 5 Monate:
    • Nachweis eines Planungsfortschritts durch einen der Nachweise aus dem Repertoire für die 1. Verlängerung von Anlagen Ihrer Anlagenart ab 300 kW

 

Verfahrensfreie Anlagen unter 300 kW:
 

  • Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
    • Kein Nachweis der Planungsreife erforderlich
  • 1. Verlängerung für 7 Monate:
    • Kein Nachweis der Planungsreife erforderlich
  • 2. Verlängerung für 5 Monate:
    • Nachweis eines Planungsfortschritts durch einen der Nachweise aus dem Repertoire für die 1. Verlängerung von Anlagen Ihrer Anlagenart ab 300 kW

 

Stornierung von Einspeisezusagen

In den folgenden Fällen wird der zugewiesene Netzanschlusspunkt nach Ablauf der jeweiligen Fristen ohne weitere Rücksprache mit Ihnen storniert:

  • Keine fristgerechte Übermittlung aller fehlenden Unterlagen
     
  • Keine fristgerechte Beantragung einer Fristverlängerung per E-Mail

Falls die Erzeugungsanlage trotzdem realisiert werden soll, ist ein neuer Antrag zu stellen. Dies gilt auch im Falle einer Leistungs- oder Flurstückänderung der Erzeugungsanlage.

Die Reservierungsfrist startet künftig erst, nachdem die Einspeisezusage versendet und innerhalb von 4 Wochen bestätigt wurde. Erst mit dieser Bestätigung beginnt die erste Stufe der Reservierung.

Das Verfahren folgt einem klaren Stufenmodell und unterscheidet zwischen verschiedenen Leistungsklassen (< 135 kW / ≥ 135 kW) sowie unterschiedlichen Anlagenarten (z. B. verfahrensfrei, genehmigungspflichtige PV, genehmigungspflichtige Wind). Je nach Kombination gelten unterschiedliche Nachweise und Fristen.

Das Reservierungsverfahren endet künftig mit der Zuschalterlaubnis.

 

Schritt für Schritt: So reservieren Sie die benötigte Leistung für Ihr Projekt:

1. Leistungsreservierung starten

  • Mit der Anmeldung wird ein erster Nachweis zur Planungsreife eingereicht (z. B. Bauantrag, Aufstellungsbeschluss).
  • Nach der technischen Prüfung wird die Einspeisezusage (ESZ) versendet.
  • Die ESZ muss innerhalb von 4 Wochen bestätigt werden.
  • Erst nach dieser Bestätigung startet die Reservierungsfrist.

2. Stufenweise Reservierung

  • Je nach Anlagenart und Leistungsklasse durchlaufen Sie definierte Stufen.
  • In jeder Stufe wird der Projektfortschritt anhand eines entsprechenden Nachweises bestätigt.
  • Für jede Stufe sind geeignete Nachweise einzureichen, z. B. Baugenehmigungen, Planungsunterlagen oder Zertifizierungsdokumente.
  • Wird ein Nachweis fristgerecht eingereicht, verlängert sich die Reservierung bzw. beginnt die nächste Stufe.
  • Liegt bereits ein Nachweis für eine höhere Stufe vor, kann direkt in diese Stufe gewechselt werden. Die Zeiten der vorherigen Stufen werden dabei zur aktuellen Stufe addiert.

3. Projektfortschritt nachweisen

  • Bis zum Ende der letzten Stufe müssen alle Unterlagen vorliegen, die für die Zuschalterlaubnis erforderlich sind.

4. Reservierung abschließen

  • Das Verfahren endet mit der Zuschalterlaubnis.
  • Erfolgt kein fristgerechter Nachweis, wird die Reservierung automatisch beendet.

Einspeiser < 135 kW

Stufe 1Stufe 2

Reservierung für 6 Monate

  • Kein Nachweis erforderlich

Reservierung für 6 Monate

  • Keine Nachweise erforderlich, lediglich erneute Bestätigung per E-Mail, dass die Reservierung weiter gewünscht ist

 

Einspeiser ≥ 135 kW (verfahrensfreie Erzeugungsanlagen)

Stufe 1Stufe 2Stufe 3

Reservierung für 6 Monate

  • Eigentums-, Pacht- oder Kaufnachweis

Reservierung für 6 Monate oder Zuschlagsgültigkeit

Reichen Sie einen der folgenden Nachweise ein:

  • Zuschlag zur Ausschreibung
  • Projektbezogene Auftragsbestätigung des Herstellers

Reservierung für 12 Monate

Reichen Sie einen der folgenden Nachweise ein:

  • Zahlungsberechtigung BNetzA
  • Anlagezertifikat
  • Errichtungsbeginn der Anlage (Bildnachweis)

 

Genehmigungspflichtige PV-Anlagen ≥ 135 kW

Stufe 1Stufe 2Stufe 3

Reservierung für 12 Monate

Eigentums-, Pacht- oder Kaufnachweis und zusätzlich einer der folgenden Nachweise:

  • Aufstellungsbeschluss
  • Genehmigte Bauvoranfrage

Reservierung für 12 Monate

Reichen Sie einen der folgenden Nachweise ein:

  • Satzungsbeschluss / gültiger Bebauungsplan (B-Plan)
  • Erteilung Baugenehmigung

Reservierung für 18 Monate oder Zuschlagsgültigkeit

Reichen Sie einen der folgenden Nachweise ein:

  • Zuschlag zur Ausschreibung
  • Zahlungsberechtigung BNetzA
  • Baubeginnanzeige

 

Verfahrensfreie PV-Freiflächenanlagen ≥ 135 kW

Stufe 1Stufe 2Stufe 3

Reservierung für 12 Monate

  • Nachweis der Verfahrensfreiheit für verfahrensfreie PV-Freiflächenanlage

Reservierung für 12 Monate

  • projektbezogene Auftragsbestätigung eines Herstellers

Reservierung für 18 Monate oder Zuschlagsgültigkeit

Reichen Sie einen der folgenden Nachweise ein:

  • Zuschlag zur Ausschreibung
  • Zahlungsberechtigung BNetzA
  • Baubeginnanzeige

 

Genehmigungspflichtige Windanlagen ≥ 135 kW

Stufe 1Stufe 2Stufe 3

Reservierung für 12 Monate

Eigentumsnachweis durch Grundbuchauszug, Pacht(vor)vertrag oder Standortsicherungsvertrag und

  • Im Windenergiegebiet: Abgeschlossene Strategische Umweltprüfung, falls nicht vorhanden: Nachweis (Vertrag) der Beauftragung Umweltgutachten (inkl. Artenschutzrechtliches Gutachten)
  • Außerhalb Windenergiegebiet: Nachweis (Vertrag) der Beauftragung Umweltgutachten (inkl. Artenschutzrechtliches Gutachten)

Reservierung für 12 Monate

  • Gültige BimSchG Genehmigung

Reservierung für 18 Monate oder Zuschlagsgültigkeit

  • Zuschlag zur Ausschreibung
  • Falls keine Ausschreibung erforderlich ist:
    Baubeginnanzeige

 

Sonstige genehmigungspflichtige Anlagen ≥ 135 kW

Sonstige Anlagen*

Stufe 1Stufe 2Stufe 3

Reservierung für 12 Monate

Eigentums-, Pacht- oder Kaufnachweis und zusätzlich einer der folgenden Nachweise:

  • Eingangsbestätigung vollständiger BimSchG-Unterlagen
  • Genehmigte Bauvoranfrage
  • Aufstellungsbeschluss
  • Zulassung zur Wasserkraftnutzung

Reservierung für 12 Monate

Reichen Sie einen der folgenden Nachweise ein:

  • Gültige BimSchG-Genehmigung
  • Satzungsbeschluss / gültiger Bebauungsplan (B-Plan)
  • Erteilte Baugenehmigung

Reservierung für 18 Monate oder Zuschlagsgültigkeit

Reichen Sie einen der folgenden Nachweise ein:

  • Zuschlag zur Ausschreibung
  • Zahlungsberechtigung BNetzA
  • Baubeginnanzeige

 

* Genehmigungspflichtige Anlagen i.V.m. Biomasse & -gas / KWK / konventionelles Gas / H2 / Geothermie / Wasser

1. Anlagen < 135 kW

  • Vereinfachtes Verfahren mit zwei Stufen über insgesamt 12 Monate
  • Keine technischen Detailnachweise erforderlich

2. Anlagen ≥ 135 kW

  • Mehrstufiges Verfahren, abgestimmt auf Leistungsklasse und Anlagenart.
  • Fristen orientieren sich an realistischen Projektdauern.
  • Je Stufe ist ein geeigneter Nachweis einzureichen (z. B. genehmigter Bauantrag, BImSchGEingangsbestätigung , Zertifizierungsunterlagen).

1. Behördliche Verzögerung (Härtefall)

  • Verlängerung der laufenden Stufe um bis zu 6 Monate möglich.
  • Voraussetzung: plausibler, schriftlicher Nachweis, dass die Verzögerung nicht vom Betreiber verursacht wurde.

2. Netzausbau erforderlich

  • Die aktuelle Reservierungsstufe wird pausiert, bis der Netzausbau abgeschlossen ist.
  • Übergang in die nächste Stufe ohne zusätzlichen Nachweis.

3. Fehlender oder unzureichender Nachweis

  • Nachweis spätestens eine Woche vor Ablauf einzureichen.
  • Bei fehlendem Nachweis zum Ablauf der Frist wird die Anlage automatisch storniert, damit Netzkapazitäten frei werden.

Meine Genehmigung verzögert sich – wie kann ich verlängern?

Mit einer schriftlichen Bestätigung der Behörde kann die laufende Stufe um bis zu sechs Monate verlängert werden.

Wie wirkt sich eine Netzausbaumaßnahme aus?

Das Verfahren wird bis zum Abschluss der Netzbaumaßnahme in der aktuellen Stufe pausiert. Nach Abschluss der Netzausbaumaßnahme gelangen Sie automatisch in die nächste Reservierungsstufe.

Kann ich Stufen überspringen?

Ja. Liegt ein Nachweis für eine höhere Planungsstufe vor, wechseln Sie direkt in die entsprechende Stufe. Die Zeiten der vorherigen Stufen werden Ihrer aktuellen Stufe hinzugerechnet.

Warum gibt es unterschiedliche Verfahrensvarianten?

Je nach Projektgröße (Leistung) und Energieträger unterscheiden sich Anforderungen, Genehmigungen und typische Projektdauern. Die Fristen innerhalb des mehrstufigen Verfahrens sind so ausgestaltet, dass sie diese realistischen Projektdauern widerspiegeln. Deshalb gibt es unterschiedliche Verfahrensvarianten, die auf die jeweiligen Projektbedingungen zugeschnitten sind.

Bis wann muss ich meinen Planungsfortschritt nachweisen?

Senden Sie den Nachweis spätestens eine Woche vor Ablauf Ihrer aktuellen Stufe ein. Liegt der Nachweis nicht rechtzeitig vor, müssen wir den Vorgang stornieren, damit Netzkapazitäten wieder frei werden.

Um den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt zum vorhandenen Netz für die geplante Anlage zu lokalisieren, ist vorab eine Netzverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur notwendig.

Hierfür müssen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Erst mit Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung kann eine verbindliche Aussage über den Verknüpfungspunkt Ihrer Erzeugungsanlage getroffen werden. 

Die Netzverträglichkeitsprüfung wird nach Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen über das Netzanschluss-Portal automatisch angestoßen und nach Vorliegen des Ergebnisses folgt Schritt 4. Bekanntgabe Netzverknüpfungspunkt.

Sie erhalten innerhalb der gesetzlichen Vorgaben eine Bekanntgabe Ihres Netzanschlusspunkts und gegebenenfalls einen Schemaplan zur Lokalisierung des genannten Anschlusspunkts sowie weitere technische Vorgaben bezüglich des Anschlusses Ihrer Erzeugungsanlage. 

Im Allgemeinen wird für Anlagen mit einer Generatorleistung > 30 kVA (bei PV > 30 kWp) ein Netzanschlussvertrag abgeschlossen. Hierin wird ein Realisierungsfahrplan über Inhalt, zeitliche Abfolge und Verantwortlichkeiten zur Errichtung der Erzeugungsanlage und zur Realisierung des Netzanschlusses vereinbart. Ihre befristete Einspeisezusage wird durch den unterschriebenen Netzanschlussvertrag abgelöst und muss dann nicht mehr verlängert werden. Anschließend werden in der Bauphase die Netzanschlussanlagen errichtet.
Für die Beauftragung des Netzanschlussvertrages setzen Sie sich bitte mit dem für Sie zuständigen Netzcenter (ist in Ihrer Einspeisezusage vermerkt) in Verbindung und reichen die nachstehend aufgeführten Unterlagen ein:

Anmeldung am Niederspannungsnetz

  • Stromnetz Weiden-Formular "G.1 Anmeldung zum Netzanschluss für Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz"
  • Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze). Siehe hierzu Anhang B der VDE-AR-N 4105.
  • Für jede Erzeugungseinheit ein Konformitätsnachweis sowie den zugehörigen Prüfbericht (Formulare G.2 und F.3 gemäß VDE-AR-N 4105) - bei PV nicht erforderlich (siehe Information unten)

Um eine zügige und diskriminierungsfreie Anschlussbearbeitung gewährleisten zu können, setzen wir die technische Richtlinie VDE-AR-N 4105 um.

Anmeldung am Mittelspannungsnetz

  • Stromnetz Weiden-Formular "Anmeldeprotokoll für Netzanschluss in der Mittelspannung" inklusive aller erforderlichen Beiblätter
  • Stromnetz Weiden-Formular "Datenerfassungsblatt für Erzeugungsanlagen F1.2"
  • ein Übersichtsschaltplan der Gesamtanlage (Erzeugungseinheit, Übergabeschutzstation, Trafostation)
  • bei Anlagen > 1 MVA: Information zur Stromerzeugungsanlage siehe unten

Um eine zügige und diskriminierungsfreie Anschlussbearbeitung gewährleisten zu können, setzen wir die technische Richtlinie "Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz" des BDEW um.

Nach Festlegung der gewählten Trasse erstellen wir Ihnen gerne auf Wunsch nach Eingang der benötigten Unterlagen einen detaillierten Kostenvoranschlag für die Verlegung der kundeneigenen Anschlussleitung. Hierfür benötigen wir einen

  • Trassenplan mit der schriftlichen Zustimmung aller betroffenen privaten und öffentlichen Grundstückseigentümer

Für die Inbetriebsetzung sind erneut einige Formulare bzw. Unterlagen erforderlich.

  • Inbetriebsetzung einer Anlage im Niederspannungsnetz
    (spätestens eine Woche vor geplanter Inbetriebsetzung beim Stromnetz Weiden einzureichen)

         ≤ 30 kVA (bei PV ≤ 30 kWp)
         • Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze). Siehe hierzu Anhang B der VDE-AR-N 4105.
          • Für jede Erzeugungseinheit ein Konformitätsnachweis sowie den zugehörigen Prüfbericht (Formulare G.2 und F.3 gemäß VDE-AR-N 4105) → bei PV nicht erforderlich.
          • Stromnetz Weiden-Formular "F.1 Inbetriebsetzungsanzeige/-protokoll".
 

         > 30 kVA (bei PV > 30 kWp)
          • Stromnetz Weiden-Formular "F.1 Inbetriebsetzungsanzeige/-protokoll".

Nach Erhalt der jeweils geforderten Unterlagen setzt sich unser Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Termin gemeinsam mit Ihrem Installateur für die Zählermontage/Abnahme.

Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage nimmt der Anlagenerrichter vor. Der Anlagenerrichter bestätigt, dass die Erzeugungsanlage nach den technischen Anschlussbedingungen der VDE-AR-N 4105 errichtet wurde. Das ausgefüllte Stromnetz Weiden-Formular "F.1 Inbetriebsetzungsanzeige/-protokoll" ist in zweifacher Ausfertigung zu unterschreiben. Ein Exemplar verbleibt beim Anlagenbetreiber und ist zum Nachweis der durchgeführten Prüfungen aufzubewahren. Das zweite Exemplar ist dem Netzbetreiber auszuhändigen.

  • Inbetriebsetzung einer Anlage im Mittelspannungsnetz (siehe Downloads)
     

          • Inbetriebsetzungsauftrag"
          • Inbetriebsetzungsprotokoll/Errichterbestätigung"
          • bei Anlagen > 1 MVA: Konformitätsbescheinigung für das Anlagen-Zertifikat
          • Anmeldung Netzanschluss Mittelspannung – Prüfprotokoll Entkupplungsschutz MS-Netz"
          • Anmeldung Netzanschluss Mittelspannung – Prüfprotokoll Übergabeschutz"
          • Anmeldung Netzanschluss Mittelspannung – Erdungsprotokoll"
          • Lageplan des Kabels (bei Kundenkabel)

Die Inbetriebsetzung ist mit einem Vorlauf von mindestens 20 Werktagen bei uns anzuzeigen. Bei der Abnahme sind grundsätzlich der Anlagenerrichter, der Betriebsverantwortliche und ein Beauftragter der Stromnetz Weiden i.d.OPf. GmbH & Co. KG anwesend.
 

Downloads:

Einige kostenfreie Richtlinien für den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz bzw. Mittelspannungsnetz finden Sie auf unserer Internetseite.