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Wegfall 70 % Aufhebungsmöglichkeit bis 7 kW (§ 100 Abs. 3b EEG 2023-9):

Diese Regelung zu „Bestandsanlagen mit Inbetriebnahmedatum bis einschließlich 14.09.2022 und einer installierten Leistung ≤ 7 kWp können ab 01.01.2023 die Aufhebung der 70 %-Regelung bzw. die Deaktivierung der technischen Einrichtung zur Steuerung bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber anzeigen“ wird mit dem Datum Inkrafttreten der EEG Novelle deaktiviert, Anlagenbetreiber, die diese Regelung in Anspruch genommen haben, werden mit der Übergangsregelung § 100 Abs. 3a  EEG 2023-9 als Bestand geschützt.

 

Zur Beachtung bitte bei der Eingabe ist folgendes erforderlich:

Da das Portal auf unseren vorgelagerten Netzbetreiber und Kooperationspartner Bayernwerk Netz GmbH ausgelegt wurde werden dort in den Pflichtfeldern „Anlagennummer“ und „Vertragskontonummer“ bestimmte Nummernformate gefordert.

Da die Nummern jedoch von der Stromnetz Weiden vergeben wurden und nicht mit den Bayernwerksformaten übereinstimmen, bitten wir Sie nachfolgende fiktive Nummern einzutragen:

Anlagennummer: B1234

Vertragskontonummer: 200000000000

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