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Registrierungspflicht: Gefahr Vergütungsverlust

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 31.Januar 2019 hat das Webportal des Marktstammdatenregisters den Betrieb aufgenommen. Das bringt für Sie als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage (z. B. einer Solaranlage) neue Verpflichtungen mit sich.

 

Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wird künftig das zentrale Register für alle Stromerzeugungsanlagen sowie für alle Stromspeicher in Deutschland sein. Als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage sind Sie gesetzlich verpflichtet sich und Ihre Anlagen in diesem Portal zu registrieren – unabhängig davon, ob Ihre Anlage bereits in früheren Register registriert wurde oder nicht. Das neue Portal finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de.


WICHTIG FÜR SIE: Damit die Zahlungen (Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) nach EEG oder KWKG weiterhin ohne Abzüge ausbezahlt werden können, ist es notwendig, dass Sie vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen fr die Registrierung einhalten:

 

  • Für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 31. Januar 2019 gilt i. d. R. eine zweijährige Frist für die Registrierung im MaStR (bis Januar 2021)

 

  • Für Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Januar 2019 muss die Registrierung im Marktstammdatenregister innerhalb von einen Monat erfolgen



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