Bilaterale Vereinbarungen
Freiwillige bilaterale Vereinbarungen nach Ziffer 5
GPKE
Gemäß Bundesnetzagentur-Beschluss BK6-06-009 vom 11.07.2006, Ziffer 5,
können unter bestimmten Voraussetzungen zur Abwicklung der Geschäftsprozesse
freiwillige bilaterale Vereinbarungen zur Verwendung eines anderen
Datenformates oder anderer Nachrichtentypen sowie zur Anpassung einzelner
Prozessschritte aus der Anlage zum Beschluss BK6-06-009 (Geschäftsprozesse zur
Kundenbelieferung mit Elektrizität, GPKE) getroffen werden.
Folgende Möglichkeiten bietet die Stromnetz Weiden i.d. OPf. GmbH & Co. KG allen relevanten Netznutzern an:
Ergänzungsvereinbarung zum Netznutzungsvertrag Strom zur Änderung der Frist für die Zuordnung von Entnahmestellen zum Ersatz-/Grundversorger
Mit dieser Vereinbarung werden für die Geschäftsprozesse Lieferende (Beschluss BK6-06-009, Ziffer 1 b) und Ersatzversorgung (Beschluss BK6-06-009, Ziffer 1 d), Anpassungen einzelner Prozessschritte aus der Anlage zur Festlegung BK6-06-009, GPKE, in der geänderten Fassung vom 28.10.2011 vereinbart.
Die Möglichkeit zum Abschluss dieser Vereinbarung besteht für alle relevanten Netznutzer – in diesem Fall alle Grund-/Ersatzversorger – im Netz der Stromnetz Weiden i.d. OPf. GmbH & Co. KG. Ein ausformuliertes Angebot wird auf Nachfrage (an marktkommunikation@stromnetz-weiden.de) vorgelegt.
Ergänzungsvereinbarung zum Netznutzungsvertrag Strom – Bilanzkreiswechsel ohne Stammdatenänderungsmeldungen
Mit dieser Vereinbarung werden für den Geschäftsprozess Stammdatenänderung (Beschluss BK6-06-009, Ziffer 1 f) die Verwendung eines anderen Datenformates /Nachrichtentyps sowie die Anpassung einzelner Prozessschritte aus der Anlage zur Festlegung
BK6-06-009, GPKE, in der geänderten Fassung vom 28.10.2011 vereinbart.
Die Möglichkeit zum Abschluss dieser Vereinbarung besteht für alle relevanten Netznutzer – in diesem Fall alle Stromlieferanten – im Netz der Stromnetz Weiden i.d. OPf. GmbH & Co. KG. Ein ausformuliertes Angebot wird auf Nachfrage (an marktkommunikation@stromnetz-weiden.de) vorgelegt.
Ergänzungsvereinbarung zum Netznutzungsvertrag Strom zur Ersatzbelieferung außerhalb der Niederspannung
Mit dieser Vereinbarung wird die Ersatzbelieferung von Anschlussnutzern außerhalb der Niederspannung geregelt.
Die Möglichkeit zum Abschluss dieser Vereinbarung
besteht für alle relevanten Netznutzer – in diesem Fall alle Grund- /
Ersatzversorger – im Netz der Stromnetz Weiden i.d. OPf. GmbH & Co. KG.
Ein ausformuliertes Angebot wird gerne auf Nachfrage (an marktkommunikation@stromnetz-weiden.de) vorgelegt.