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Einführung

Sie möchten selbst Strom erzeugen und in unser Netz einspeisen?

Der Weg von der Anmeldung bis zur Inbetriebsetzung

Sie beabsichtigen, Strom selbst zu erzeugen – beispielsweise mittels einer Biogasanlage, einer Photovoltaikanlage oder einem Blockheizkraftwerk – und ihn in das Netz von Stromnetz Weiden einzuspeisen?

Dann nehmen Sie sich bitte etwas Zeit und lesen Sie die Seite "Arbeitsschritte" über den Ablauf Ihres Vorhabens von der Anmeldung über die Einspeisezusage bis zur Inbetriebsetzung der Anlage – diese Zeit sparen Sie bei der Anmeldung leicht wieder ein. Denn wir haben für Sie notiert, welche Unterlagen wir im Laufe des Projektfortschritts von Ihnen benötigen. Hier finden Sie auch sämtliche Formulare und Muster der Unterlagen, die Sie bei uns einreichen müssen. Wenn Sie alle Unterlagen für den ersten Arbeitsschritt zusammengetragen haben, können Sie oder Ihr Installateur die geplante Anlage online anmelden.

Unter dem Navigationspunkt "Stromeinspeisung" stellen wir Ihnen weitere notwendige Informationen über Erzeugungsanlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, zur Verfügung. Sie können hier nachlesen, welche technische Vorgaben bestehen, erhalten Infos zum Einspeisemanagement und Erklärungen zur Direktvermarktung, können Preisblätter ebenso herunterladen wie Formblätter für Biomasseanlagen.

Hilfreiche Informationen

Die zum 1. Juli 2017 in Kraft getretene Marktstammdatenverordnung sieht eine verpflichtende Registrierung aller Erzeugungsanlagen als auch Daten zum Anlagenbetreiber in das Marktstammdatenregister (MaStR) vor.

Das MaStR-Webportal steht, nach aktueller Meldung, seit dem 31. Januar 2019 allen Marktakteuren und der Öffentlichkeit unter www.marktstammdatenregister.de zur Verfügung.

 Die Verpflichtung aus der Verordnung zur Registrierung von Anlagen innerhalb eines Monats nach Anlageninbetriebnahme bleibt jedoch weiterhin bestehen. Während der Übergangszeit bis voraussichtlich Dezember 2018 sind die bereits bekannten Portale (Anlagenregister oder PV-Meldeportal) zu verwenden. Nach Implementierung des Marktstammdatenregisters sind sowohl die entsprechenden Daten zur Erzeugungsanlage als auch zum Anlagenbetreiber nachzupflegen.

Auf der Website der Clearingstelle EEG ist eine Auswahl an Gesetzen, die für das Recht der Erneuerbaren Energien wichtig sind, gesammelt:

Die Technischen Anschlussbedingungen und Mindestanforderungen stehen auch auf unserer Internetseite zur Verfügung:

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