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Projektablauf

Von der Anmeldung bis zur Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage

Um Ihnen den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen nachfolgend die Arbeitsschritte von der Anmeldung bis zur Abnahme Ihrer Anlage dar.

1. Anmeldung

Mit der Anmeldung teilen Sie uns mit, dass Sie eine Erzeugungsanlage planen.

Wenn Sie unsere Online-Anmeldung nutzen, werden Sie komfortabel und übersichtlich durch den Anmeldevorgang geführt und profitieren von der schnelleren Bearbeitungszeit. Alle benötigten Unterlagen und Daten werden automatisch abgefragt.
Bitte halten Sie hierzu folgende Unterlagen in elektronischer Form (als jpg oder pdf) bereit:

  • Anmeldung am Niederspannungsnetz
    • Lageplan mit Flurstücknummer(n), Grundstücksgrenzen, Aufstellungsort der Erzeugungsanlage (mit Kennzeichnung der Neuanlage und gegebenenfalls der Bestandsanlage/n)
  • Anmeldung am Mittelspannungsnetz
    • Lageplan mit Flurstücknummer(n), Grundstücksgrenzen, Aufstellungsort der Erzeugungsanlage (mit Kennzeichnung der Neuanlage und gegebenenfalls der Bestandsanlage/n)
    • Generatordatenblatt → bei PV nicht erforderlich
    • Vollständiges Einheitenzertifikat einschließlich Prüfbericht und Anlagen
    • Bei Windenergieanlagen: Prüfbericht (sofern nicht bereits im Einheitenzertifikat enthalten)

Durch eine E-Mail wird Ihnen die erfolgreiche Anmeldung bei uns bestätigt. Die für das weitere Verfahren notwendige Bearbeitungsnummer ist für Sie reserviert und bereits auf der Mitteilung enthalten.

Aufgrund Ihrer Anmeldung führen wir automatisch und für Sie kostenlos eine Netzverträglichkeitsprüfung durch und Sie erhalten im Anschluss eine Einspeisezusage bzw. einen Netzanschlussvertrag mit integrierter Einspeisezusage.

2. Netzverträglichkeitsprüfung

Um den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt zum vorhandenen Netz für die geplante Anlage zu lokalisieren, ist vorab eine Netzverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur notwendig. Hierfür müssen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Erst mit Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung kann eine verbindliche Aussage über den Verknüpfungspunkt Ihrer Erzeugungsanlage getroffen werden. Wenn Sie Fragen zur Netzverträglichkeitsprüfung haben, schreiben Sie uns bitte an folgendes Postfach: 

Stromeinspeiser

3. Einspeisezusage

Sie erhalten innerhalb der gesetzlichen Vorgaben eine Einspeisezusage mit Benennung des Verknüpfungspunktes und gegebenenfalls einen Schemaplan zur Lokalisierung des genannten Verknüpfungspunktes sowie weitere technische Vorgaben bezüglich des Anschlusses Ihrer Erzeugungsanlage. Die Einspeisezusage hat eine Gültigkeit von 6 bis 12 Monaten.

4. Netzanschlussvertrag

Im Allgemeinen wird für Anlagen mit einer Generatorleistung > 30 kVA (bei PV > 30 kWp) ein Netzanschlussvertrag abgeschlossen. Hierin wird ein Realisierungsfahrplan über Inhalt, zeitliche Abfolge und Verantwortlichkeiten zur Errichtung der Erzeugungsanlage und zur Realisierung des Netzanschlusses vereinbart. Ihre befristete Einspeisezusage wird durch den unterschriebenen Netzanschlussvertrag abgelöst und muss dann nicht mehr verlängert werden. Anschließend werden in der Bauphase die Netzanschlussanlagen errichtet.
Für die Beauftragung des Netzanschlussvertrages setzen Sie sich bitte mit dem für Sie zuständigen Netzcenter (ist in Ihrer Einspeisezusage vermerkt) in Verbindung und reichen die nachstehend aufgeführten Unterlagen ein:

Anmeldung am Niederspannungsnetz

  • Stromnetz Weiden-Formular "G.1 Anmeldung zum Netzanschluss für Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz"
  • Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze). Siehe hierzu Anhang B der VDE-AR-N 4105.
  • Für jede Erzeugungseinheit ein Konformitätsnachweis sowie den zugehörigen Prüfbericht (Formulare G.2 und F.3 gemäß VDE-AR-N 4105) - bei PV nicht erforderlich (siehe Information unten)

Um eine zügige und diskriminierungsfreie Anschlussbearbeitung gewährleisten zu können, setzen wir die technische Richtlinie VDE-AR-N 4105 um.

Anmeldung am Mittelspannungsnetz

  • Stromnetz Weiden-Formular "Anmeldeprotokoll für Netzanschluss in der Mittelspannung" inklusive aller erforderlichen Beiblätter
  • Stromnetz Weiden-Formular "Datenerfassungsblatt für Erzeugungsanlagen F1.2"
  • ein Übersichtsschaltplan der Gesamtanlage (Erzeugungseinheit, Übergabeschutzstation, Trafostation)
  • bei Anlagen > 1 MVA: Information zur Stromerzeugungsanlage siehe unten

Um eine zügige und diskriminierungsfreie Anschlussbearbeitung gewährleisten zu können, setzen wir die technische Richtlinie "Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz" des BDEW um.

5. Projektierung (falls nötig)

Nach Festlegung der gewählten Trasse erstellen wir Ihnen gerne auf Wunsch nach Eingang der benötigten Unterlagen einen detaillierten Kostenvoranschlag für die Verlegung der kundeneigenen Anschlussleitung. Hierfür benötigen wir einen

  • Trassenplan mit der schriftlichen Zustimmung aller betroffenen privaten und öffentlichen Grundstückseigentümer
6. Abnahme

Für die Inbetriebsetzung sind erneut einige Formulare bzw. Unterlagen erforderlich.

  • Inbetriebsetzung einer Anlage im Niederspannungsnetz
    (spätestens eine Woche vor geplanter Inbetriebsetzung beim Stromnetz Weiden einzureichen)

         ≤ 30 kVA (bei PV ≤ 30 kWp)
         • Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze). Siehe hierzu Anhang B der VDE-AR-N 4105.
          • Für jede Erzeugungseinheit ein Konformitätsnachweis sowie den zugehörigen Prüfbericht (Formulare G.2 und F.3 gemäß VDE-AR-N 4105) → bei PV nicht erforderlich.
          • Stromnetz Weiden-Formular "F.1 Inbetriebsetzungsanzeige/-protokoll".

         > 30 kVA (bei PV > 30 kWp)
          • Stromnetz Weiden-Formular "F.1 Inbetriebsetzungsanzeige/-protokoll".

Nach Erhalt der jeweils geforderten Unterlagen setzt sich unser Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Termin gemeinsam mit Ihrem Installateur für die Zählermontage/Abnahme.

Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage nimmt der Anlagenerrichter vor. Der Anlagenerrichter bestätigt, dass die Erzeugungsanlage nach den technischen Anschlussbedingungen der VDE-AR-N 4105 errichtet wurde. Das ausgefüllte Stromnetz Weiden-Formular "F.1 Inbetriebsetzungsanzeige/-protokoll" ist in zweifacher Ausfertigung zu unterschreiben. Ein Exemplar verbleibt beim Anlagenbetreiber und ist zum Nachweis der durchgeführten Prüfungen aufzubewahren. Das zweite Exemplar ist dem Netzbetreiber auszuhändigen.

  • Inbetriebsetzung einer Anlage im Mittelspannungsnetz (siehe Downloads)

          • Stromnetz Weiden-Formular "Inbetriebsetzungsauftrag"
          • Stromnetz Weiden-Formular "Inbetriebsetzungsprotokoll/Errichterbestätigung"
          • bei Anlagen > 1 MVA: Konformitätsbescheinigung für das Anlagen-Zertifikat
          • Stromnetz Weiden-Formular "Anmeldung Netzanschluss Mittelspannung – Prüfprotokoll Entkupplungsschutz UW/SH"
          • Stromnetz Weiden-Formular "Anmeldung Netzanschluss Mittelspannung – Prüfprotokoll Entkupplungsschutz MS-Netz"
          • Stromnetz Weiden-Formular "Anmeldung Netzanschluss Mittelspannung – Prüfprotokoll Übergabeschutz"
          • Stromnetz Weiden-Formular "Anmeldung Netzanschluss Mittelspannung – Erdungsprotokoll"
          • Lageplan des Kabels (bei Kundenkabel)

Die Inbetriebsetzung ist mit einem Vorlauf von mindestens 20 Werktagen bei uns anzuzeigen. Bei der Abnahme sind grundsätzlich der Anlagenerrichter, der Betriebsverantwortliche und ein Beauftragter der Stromnetz Weiden i.d.OPf. GmbH & Co. KG anwesend.

Downloads:

7. Sonstiges

Einige kostenfreie Richtlinien für den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz bzw. Mittelspannungsnetz finden Sie auf unserer Internetseite.

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